Erbrecht in Dänemark
Dass die Ehepartner den Kindern im dänischen Erbrecht zuvorkommen ist nichts neues. Allerdings hat sich dies durch die Änderungen des Erbrechts im letzten Jahr noch weiter verstärkt. Der Ehegatte hat nun zunächst das Recht 600.000 Kronen aus dem Nachlass des Verstorbenen an sich zu nehmen. Sollte mit diesen 600.000 Kronen das gesamte Vermögen aufgebraucht sein, so haben die Kinder Pech gehabt und erhalten nichts mehr. Sollte noch etwas übrig geblieben sein so steht den Kindern ein Pflichterbe in Höhe von einem Viertel des Vermögens zu. Der Ehegatte erhält die Hälfte der Erbmasse.
Natürliche kann dies im Testament anders vereinbart werden. So gibt es die Möglichkeit Kinder verstärkt Erbe zu übertragen. Auch kann dem Ehegatten das vollständige Vermögen übertragen werden und dieser kann es verbrauchen, ohne vor den Kindern Rechenschaft tragen zu müssen. Allerdings gilt dies nur für gemeinsame Kinder. Nicht gemeinsamen Kindern kann der Pflichtteil nicht entzogen werden. Was auch durch ein Testament nicht beeinflusst werden kann, ist die 600.000 Kronen Regel. Hierbei handelt es sich tatsächlich um eine unabdingbare Vorschrift, die dem Ehegatten nicht entzogen werden kann.
Ein großer Unterschied zum deutschen Erbrecht ist auch die Neuerung, dass nichteheliche Lebenspartner mit den Ehegatten gleichgestellt werden können. Ein handschriftliches Testament ist im Erbrecht Dänemarks nicht möglich. Formrichtig sind nur alle jene, die von einem Notar beglaubigt und damit auch nicht mehr anfechtbar sind. Eine Alternative ist das Zeugentestament. Auf diesem unterschreiben zwei Zeugen, dass der Erblasser klar im Kopf war und auch tatsächlich unterschrieben hat.
Zur Überraschung vieler Deutscher müssen Ehegatten in Dänemark tatsächlich rein gar nichts an Steuern für ihr Erbe abgeben. Bei nahen Verwandten sind es 15 Prozent, wobei es 264.100 Kronen Freibetrag gibt. Freunde und ferne Verwandte zahlen hingegen schon 40 Prozent an Erbschaftssteuer.
Natürliche kann dies im Testament anders vereinbart werden. So gibt es die Möglichkeit Kinder verstärkt Erbe zu übertragen. Auch kann dem Ehegatten das vollständige Vermögen übertragen werden und dieser kann es verbrauchen, ohne vor den Kindern Rechenschaft tragen zu müssen. Allerdings gilt dies nur für gemeinsame Kinder. Nicht gemeinsamen Kindern kann der Pflichtteil nicht entzogen werden. Was auch durch ein Testament nicht beeinflusst werden kann, ist die 600.000 Kronen Regel. Hierbei handelt es sich tatsächlich um eine unabdingbare Vorschrift, die dem Ehegatten nicht entzogen werden kann.
Ein großer Unterschied zum deutschen Erbrecht ist auch die Neuerung, dass nichteheliche Lebenspartner mit den Ehegatten gleichgestellt werden können. Ein handschriftliches Testament ist im Erbrecht Dänemarks nicht möglich. Formrichtig sind nur alle jene, die von einem Notar beglaubigt und damit auch nicht mehr anfechtbar sind. Eine Alternative ist das Zeugentestament. Auf diesem unterschreiben zwei Zeugen, dass der Erblasser klar im Kopf war und auch tatsächlich unterschrieben hat.
Zur Überraschung vieler Deutscher müssen Ehegatten in Dänemark tatsächlich rein gar nichts an Steuern für ihr Erbe abgeben. Bei nahen Verwandten sind es 15 Prozent, wobei es 264.100 Kronen Freibetrag gibt. Freunde und ferne Verwandte zahlen hingegen schon 40 Prozent an Erbschaftssteuer.
